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Der Bagger kam nie an

#1 von sunny78 , 27.01.2013 00:56

Der Bagger kam nie an

Rotenburg. Betrug warf die Staatsanwaltschaft Fulda einem 41-jährigen Kaufmann vor, der inzwischen ins benachbarte Ausland verzogen ist.
Laut Anklagevorwurf hatte er einem Afrikaner einen Kombi-Bagger verkauft und dafür den vollen Kaufpreis von 5100 Euro erhalten, die Baumaschine aber nie ausgeliefert.
Gegen einen Strafbefehl hatte der 41-Jährige Widerspruch eingelegt.
Deshalb musste er jetzt die lange Reise zum Amtsgericht in Rotenburg antreten, wo vor der Strafrichterin verhandelt wurde.
Der Kaufmann wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.

Als Repräsentant einer Firma im Kreisgebiet hatte der Angeklagte im Januar 2009 den Bagger an einen angolanischen Bauunternehmer verkauft.
Der Kontakt war über das Internet geknüpft worden. Gemeinsam mit seinem in Köln lebenden Neffen, der dolmetschte, schaute sich der Angolaner den Bagger an.
Das Geschäft wurde per Handschlag besiegelt, ein Teil des Preises sofort bezahlt, der Rest überwiesen.
Laut Zeugenaussage des Neffen soll der Transport der Maschine nach Köln im Kaufpreis inbegriffen gewesen sein.
Der Angeklagte habe ihnen zugesichert, dass er sich darum kümmern wollte.
Ausgeliefert wurde der Bagger allerdings nie, vom Verkäufer hörten die Afrikaner nichts mehr.
Im Sommer 2010 erstattete der Neffe schließlich Anzeige.
Zuvor habe er mehrere Male erfolglos versucht, den Angeklagten telefonisch zu erreichen, berichtete er im Zeugenstand.

Laut Darstellung des Kaufmanns hatte er mit den Afrikanern keineswegs vereinbart, dass der Transport des Baggers im Preis inbegriffen war.
Er habe sich um eine kostengünstige Lösung bemüht, aber dann den Kontakt zu seinen Kunden verloren und sich nicht weiter um die Angelegenheit gekümmert.
Der Bagger stand bei ihm auf dem Hof, bis er die Strafanzeige bekam.
Dann verkaufte er die Maschine anderweitig, zahlte den Afrikanern den Kaufpreis und 200 Euro zusätzlich zurück.
Seine Anwältin meinte, ihr Mandant habe nicht betrogen. Sie ging von einem Missverständnis durch Sprachprobleme aus.

Sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin sahen dagegen einen Betrug als erwiesen an.
Die Aussage des Zeugen sei glaubwürdig, befanden sie.
Der Kaufmann war in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten, hat auch eine einschlägige Vorstrafe.
Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die Kunden ihr Geld inzwischen zurückbekommen haben. (ysy)


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sunny78


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