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Gebühreneinzug = Beitragsservice?

#1 von sunny78 , 15.03.2013 22:21

Gebühreneinzug = Beitragsservice?

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn in Stellenanzeigen die Sekretärin zum „Office Manager“ wird und der Hausmeister zum „Facility Manager“, frage ich mich: Geht’s nicht mehr auf Deutsch? Muss sich alles wichtig anhören, um Interesse zu wecken? Oder braucht man jetzt überall Manager und warum?

Während ich die lustige Wandlung der Berufsbezeichnungen nur mit verwundertem Kopfschütteln quittieren kann, finde ich eine andere Umbenennung alles andere als witzig: Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nennt sich seit Jahresbeginn „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.

Damit verbunden ist eine Änderung bei den Rundfunkgebühren. Zahlen muss inzwischen ein jeder, ob er Fernsehen und Rundfunk nutzt oder nicht. Viele Bürger regen sich darüber auf und ich verstehe es nur zu gut. Denn ich besitze kein TV-Gerät, hatte und habe auch nicht vor, mir eines anzuschaffen.

Der „Beitragsservice“ von ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht für Leute wie mich also darin, dass ich statt wie bisher 5,76 Euro je Monat fürs Radiohören jetzt für die gleiche Leistung 17,98 Euro zu zahlen habe – ein Aufschlag von 212 Prozent. Was für ein toller Service, ich bin unendlich dankbar!

Damit geht es mir noch richtig gut. Städte und Gemeinden müssen künftig ein Mehrfaches der bisherigen Gebühren zahlen. Es sind Fälle bekannt, in denen eine Gemeinde das 13-fache der bisherigen Kosten tragen soll. Ein Grund dafür sind Radios in Dienstfahrzeugen. Es zählt nicht mehr, ob tatsächlich ein Radio eingebaut ist. Der Rundfunkbeitrag wird fällig, wenn ein Fahrzeug als „radiotauglich“ gilt.

Ein klasse Geschäftsmodell – das muss ich dem „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ lassen. Er funktioniert etwa so, als wenn wir Sie, weil Sie diesen kostenlosen Newsletter lesen, gleichzeitig als „abonnementtauglich“ einstufen. Und Ihnen dafür ohne Ihr Zutun das Werk „PC-Wissen für Senioren“ sowie eine Rechnung fürs künftige Dauer-Abonnement zusenden.

Falls Ihnen etwas Vergleichbares jemals widerfahren sollte, ist die Lösung einfach: Rechnung ignorieren, Sie haben ja nichts bestellt. Doch leider kann ich meine Rechnung der Gebühreneinzugszentrale, Entschuldigung, des „Beitragsservice“ nicht ignorieren – das ist auch nicht nötig, weil der „korrekte“ Betrag bereits automatisch abgebucht wurde.

Aber korrekt finde ich das Vorgehen der ex-GEZ nicht. So, wie Sie sich frei für ein Abo von „PC-Wissen für Senioren“ entscheiden oder nicht, so möchte ich mich frei entscheiden, eines Tages doch fernsehzuschauen oder eben weiter nicht. Das interessiert den „Beitragsservice“ allerdings nicht.

Die Rundfunkgebühren-Eintreiber handeln damit mindestens in zweierlei Hinsicht problematisch: In normalen Gesprächen auf der Straße heißt es schon bei weniger offensichtlichen Täuschungsmanövern „Verar…“ – nein, dieses Wort verwende ich nicht. Eine Umbenennung von GEZ in Beitragsservice sorgt nur für Institutionen-Frust beim Bürger. Außerdem ist es kein Wunder, dass sich diverse Initiativen nun dafür einsetzen, die Rundfunkabgabe gänzlich abzuschaffen.

Gab es schon früher solche Bemühungen, geht es inzwischen ernsthafter zur Sache. So offeriert etwa die Internetseite https://www.openpetition.de/petition/onl...medienkonzernen eine Petition zum Unterzeichnen: Für die „Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen“ stimmten schon über 100.000 Menschen.

Des Weiteren stehen Klagen im Raum. Ich bin gespannt, ob und wie lang die GEZ ihren schwerfälligen Kurs in Form eines Service-Tankers beibehalten darf. (wsc)

Mit den besten Grüßen aus unserer Redaktion

Dr. Wolfgang Scheide (wsc)
Dipl.-Ing.(FH) Markus Hahner (mha)


Grüße
sunny78


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