Computernews

Google News

#1 von sunny78 , 15.05.2013 22:38

BGH

Urteil zu Google Suchvorschlägen



14.05.2013
Google muss ab sofort
automatische Suchvorschläge entfernen, die Persönlichkeitsrechte
verletzen oder als unpassend empfunden werden. Das hat der
Bundesgerichtshof nun entschieden.





wysiwyg image
vergrößern


© Google




Die automatischen Suchvorschläge von Google sind praktisch. Manchmal sehen sich Personen jedoch durch eben diese in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
So geschehen bei einem Unternehmer: Gab man dessen Namen bei Google
ein, so schlug die Suchmaschine die Begriffe „Betrug“ und „Scientology“
vor. Der Geschäftsmann sah sich durch die Vorschläge beeinträchtigt und
reichte Klage gegen Google ein.

Die Suchvorschläge spiegeln die Begriffe wieder, die andere Nutzer am
häufigsten bei Google eingeben. Aufgrund dessen argumentiert der
Suchmaschinenbetreiber, er habe keinen Einfluss auf die dort angezeigten Wortkombinationen. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch heute, dass die automatischen Suchvorschläge mitunter rechtswidrig sein können.

Für die Richter ist Google durch die verwendeten Algorithmen indirekt
für die in den Vorschlägen angezeigten Begriffe verantwortlich.
Begründet wird die Annahme dadurch, dass Google mit dem im Hintergrund
genutzten „Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet“ hat, so die Richter.

Dem Suchmaschinenbetreiber sei allerdings nicht vorzuwerfen, eine
Software zu nutzen, die Suchvorschläge generiert, sondern lediglich fehlende Vorkehrungen
gegen die Rechtsverletzung von Dritten. Google muss nach dem Urteil die
Funktion der Vorschläge nicht abschalten oder diese von sich aus
prüfen, jedoch müssen entsprechende Begriffe deaktiviert werden, sobald
sich jemand über eine Kombination beschwert.



Mehr lesen


Übersicht: Kaufberatungen auf einen Blick

Übersicht: Alle Bestenlisten im Überblick


Das jetzige Urteil wird auch Auswirkungen auf die Klage von Bettina Wulff
haben. Gibt man ihren Namen bei Google ein, gibt es Begriffe wie
„Rotlicht“ und „Escort“ als Vorschläge. Bereits seit 2012 klagt die
Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten deshalb gegen den Konzern.
Quelle des Berichts:
http://www.pc-magazin.de/news/urteil-goo...dium=newsletter


Grüße
sunny78


sunny78  
sunny78
Beiträge: 752
Punkte: 287
Registriert am: 04.01.2013


RE: Google News

#2 von sunny78 , 16.05.2013 02:20

Mehr Transparenz Einigung mit Google im EU-Wettbewerbsverfahren in Sicht
26.04.2013 Im EU-Wettbewerbsverfahren geht es um Googles Suchergebnisse. Der Konzern steht in dem Verdacht, diese zu seinen Gunsten zu manipulieren und andere Dienste zu benachteiligen. Nun verspricht Google mehr Transparenz.
Google verspricht mehr Transparenz: Das Wettbewerbsverfahren könnte demnächst eingestellt werden. © Google

Bisher hat Google in seinen Suchergebnissen nicht deutlich gemacht, wenn es auf eigene Spezial-Suchdienste verweist. Konkurrenzfirmen und die europäischen Wettbewerbshüter sehen darin eine Manipulation von Suchergebnissen. Die Neutralität der Suche sei damit nicht gewahrt. Auch im Bereich Werbung bestehen Vorwürfe gegen Google. So würden Betreiber von Websites gezwungen, ihre Suchmaschinenwerbung fast ausschließlich über Google zu schalten.

Google hat nunmehr angeboten, seine eigenen Dienste deutlicher zu kennzeichnen, mehr Links zu Seiten der Wettbewerber aufzunehmen und Webseiten-Betreibern mehr Möglichkeiten zu geben, ihre Inhalte von Google auszuschließen. Diese Zusage soll fünf Jahre lang verbindlich sein.

Google hat als Suchmaschine in Europa einen Marktanteil von etwa 90 Prozent. Damit liegt die Gefahr nahe, dass der Konzern diese Marktposition zu seinen Gunsten ausnutzt und gegen das Europäische Wettbewerbsrecht verstößt. Es geht dabei beispielsweise um die Einblendung von Google Flights bei der Suche nach Flugreisen, oder um Google Places für die Suche nach Unternehmen oder Google Shopping bei der Suche nach Produkten, aber auch um Einblendungen bei Google Maps und der Hotelsuche.

Mehr lesen

Übersicht: Kaufberatungen auf einen Blick
Übersicht: Alle Bestenlisten im Überblick

Das Angebot wird jetzt von Wettbewerbern und Verbänden geprüft. Wenn diese akzeptieren, kann es noch vor der Sommerpause rechtsverbindlich verabschiedet werden. Wenn nicht, muss Google nachlegen oder es könnte zu einer Entscheidung gegen Google kommen. Das kann teuer werden: Die EU-Kommission droht im Kartellverfahren mit einer Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Zuvor wurde angekündigt, dass die EU härter mit Google umgehen wolle als die USA. Die US-Handelsbehörde FTC hat von einer Google-Kartellklage abgesehen.
Quelle des Berichts:
Quelle des Berichts


Grüße
sunny78


sunny78  
sunny78
Beiträge: 752
Punkte: 287
Registriert am: 04.01.2013


   

Spamerei der Telekom
!!! ACHTUNG !!! Wichtig für alle Windows 7-Nutzer – bitte nicht verpassen!

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz