Erfolg für Verbraucherschützer
08.05.2013
Das Landgericht Berlin
hat dem Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) Recht gegeben:
Apples Datenschutzklauseln sind zu unklar. Der IT-Konzern muss einige
Klauseln zurücknehmen.
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Wie der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) mitteilt, hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbandes etliche der von Apple verwendeten Vertragsklauseln für unwirksam
erklärt. Ursprünglich hatte der vzbv 15 Klauseln beanstandet. Für
sieben davon gab der Konzern vorab strafbewehrte
Unterlassungserklärungen ab, die übrigen acht Klauseln wurden vom
Landgericht Berlin kassiert.
Die Einschätzung vom "hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher wurde damit bestätigt", wie ein Sprecher des vzbv erklärte. Das Gericht beanstandet vor allem unklare Formulierungen
wie diese: "Wenn du Inhalte mit Familie oder Freunden teilst […], kann
Apple die Daten erheben, welche du über diese Personen zur Verfügung
stellst."
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Dem Verbraucher sei damit die Verwendung seiner Daten nicht deutlich gemacht. Der Umfang der Einwilligung sei nicht klargestellt. Der Austausch personenbezogener Informationen mit „verbundenen Unternehmen“ sowie „strategischen Partnern“ und die Verarbeitung von Standortdaten können nach deutschem Datenschutzrecht nicht pauschal gestattet werden.
Apples Anwälte erklärten hingegen, dass die beklagte europäischen
Handelstochter Apples in Irland, Apple Sales International, nicht dem
deutschen Datenschutz unterliege.
Quelle:
http://www.pc-magazin.de/news/apple-date...dium=newsletter